Beschreibung
Produktinformationen „KW V2 Comfort Gewindefahrwerk passend für Mercedes-Benz C-Klasse (W204) 01/200701/2015“
Verwendungsliste:
MERCEDES-BENZ C-KLASSE (W204) 204, 204 AMG, 204K
Baujahr: ab 01/2007 bis 01/2015
Hinweis: Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stilllegung ist im Lieferumfang enthalten.
VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer)
Beschreibung:
Das KW V2 Comfort Gewindefahrwerk bietet Ihnen perfekte Balance zwischen sportlicher Tieferlegung und hohem Fahrkomfort. Es ist ideal für Vielfahrer sowie Familien, die Komfort schätzen, aber dennoch nicht auf eine individuelle Tieferlegung verzichten möchten. Durch den Verstellbereich von 10 bis 40 mm lässt sich die Fahrzeughöhe präzise anpassen, während die komfortorientierte Dämpferabstimmung für ein harmonisches Fahrgefühl sorgt.
Dank der einstellbaren Zugstufendämpfung können Sie das Fahrverhalten individuell an Ihr Komfortempfinden anpassenmit 16 exakten Klicks stellen Sie das Fahrzeug auf Wunsch komfortabler oder sportlicher ein. Das edelstahlverarbeitete Fahrwerk in inox-line-Technologie ist 100 % korrosionsbeständig und auf Langlebigkeit ausgelegt. Zudem bleibt der komfortable Restfederweg auch bei Tieferlegung erhalten.
Die hochwertige Fertigung und präzise Abstimmung jedes Bauelementsvon Dämpfer und Gehäuse bis hin zu Feder und Ventiltechnikmachen das KW V2 Comfort zu einem idealen Upgrade für Ihr Fahrzeug, wenn Ihnen das Serienfahrwerk zu straff erscheint oder Sie Fahrkomfort und Fahrdynamik perfekt kombinieren möchten.
- Stufenlose Tieferlegung von 10 bis 40 mm
- 16-fach einstellbare Zugstufendämpfung für individuelles Fahrverhalten
- Korrosionsbeständige Edelstahl-Technologie inox-line
- Komfortorientierte Dämpferabstimmung für langstreckentaugliches Fahrgefühl
- Inklusive Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
Lieferumfang:
- Set VA Gewindefederbeine
- HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer
- Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
- Teilegutachten (§19.3)




