Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V3 inox passend für Alfa Romeo Brera (939) 01/2006-05/2011“
Verwendungsliste:
Alfa Romeo Brera (Typ 939_) Baujahr 01/200605/2011
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb kann das Variante 3 Fahrwerk nur ab 17″ Bereifung verwendet werden.
Hinweis: Bestimmte Dämpfungsausführungen lieferbar solange Vorrat reicht, Anfragen unter
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (Gewindefederbeine)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V3 inox bietet Ihnen eine perfekte Kombination aus Performance und Komfortpassend für Alfa Romeo Brera (939). Durch die separat einstellbare Zug- und Druckstufe können Sie das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs individuell anpassen und so optimale Straßenlage, präzises Handling und hohen Fahrkomfort erreichen.
Dank der innovativen Edelstahltechnik (inox-line) überzeugt das KW V3 durch extreme Haltbarkeit und Korrosionsbeständigkeit. Das einstellbare System ermöglicht eine Tieferlegung von 2050 mm an der Vorder- und 2555 mm an der Hinterachse. Mit der patentierten KW Ventiltechnik passen Sie die Grundabstimmung optimal an Ihre Fahrweise anob sportlich auf der Straße oder bei gelegentlichen Trackdays. Die Kombination aus hochwertigen Materialien und präziser Verarbeitung gewährleistet eine gleichbleibende Performance über viele Jahre hinweg.
Jeder Dämpfer wird intensiv geprüft und garantiert maximale Qualität. Profitieren Sie von der Möglichkeit, das Einlenkverhalten, die Spurtreue und den Komfort durch exakte Klickverstellungen auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Das KW V3 ist damit die ideale Wahl für anspruchsvolle Fahrer mit dem Wunsch nach individueller Performance und sportlicher Tieferlegung.
- Separat einstellbare Zug- und Druckstufendämpfung
- Edelstahltechnik (inox-line) für höchste Lebensdauer
- Stufenlose Tieferlegung für sportliche Optik und Fahrdynamik
- Präzises Handling und gesteigerte Fahrstabilität
- Teilegutachten gemäß §19.3 inklusive
Lieferumfang:
- Set Vorderachse + Hinterachse Gewindefederbeine
- Einstellrädchen für Zugstufe
- Montageanleitung
- Teilegutachten (§19.3)




