Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V2 Comfort passend für VW Multivan T6“
Verwendungsliste:
VW MULTIVAN T6 (SG_, 7HC) ab 04/2015
Hinweis: Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stillegung ist im Lieferumfang enthalten.
VA + HA höhenverstellbar: VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V2 Comfort bietet Ihnen als Vielfahrer oder Familie den idealen Kompromiss zwischen sportlicher Optik und höchstem Fahrkomfort. Wenn Ihnen das serienmäßige Fahrwerk zu hart erscheint, profitieren Sie mit diesem System von einer ausgewogenen Abstimmung und einer komfortorientierten Dämpfercharakteristik. Die stufenlose Tieferlegung von 10 bis 40 Millimetern ermöglicht es, die Fahrzeughöhe individuell anzupassen, ohne auf Alltagstauglichkeit zu verzichten.
Dank der hochwertigen Edelstahltechnologie „inox-line“ sind die Gewindefederbeine dauerhaft korrosionsbeständig und bieten langlebige Leistung bei jeder Witterung. Die Zugstufendämpfung lässt sich in 16 Klicks einstellenso bestimmen Sie selbst, ob Sie mehr Komfort oder sportlichere Straffheit wünschen. Das sorgt für sicheres Fahrverhalten, bessere Kurvenstabilität und individuellen Fahrspaß. Selbst bei Verwendung größerer Felgen kann die Fahrdynamik gezielt an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Mit der Kombination aus präziser Verarbeitung, hochwertigen Materialien und innovativer Technik ist das KW V2 Comfort Gewindefahrwerk die perfekte Lösung für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf Komfort, Qualität und Flexibilität legen.
- Hochwertige Edelstahltechnik inox-line für maximale Lebensdauer
- Stufenlose Tieferlegung von 1040 mm mit fahrzeugspezifischer Abstimmung
- Individuell einstellbare Zugstufendämpfung mit 16 Klicks
- Komfortorientierte Dämpferabstimmung für langstreckentauglichen Fahrspaß
- Inklusive Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
Lieferumfang:
- Set VA Gewindefederbeine
- HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer
- Stilllegungssatz für elektrische Dämpferregelung
- Teilegutachten (§19.3)




