Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V2 Comfort passend für Audi A3 Sportback (8P) 8PA Allrad 09/200412/2015“
Verwendungsliste:
AUDI A3 Sportback (8P) 8PA Allrad
Baujahr: ab 09/2004 bis 12/2015
Hinweise:
– Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stillegung ist im Lieferumfang enthalten.
– Nur für Fahrzeuge mit einem Klemmdurchmesser an der VA von 55 mm.
– VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer).
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V2 Comfort bietet Ihnen als Vielfahrer oder Familienfahrzeugbesitzer die perfekte Kombination aus sportlicher Tieferlegung und hohem Fahrkomfort. Durch den geprüften Verstellbereich von 10 bis 40 mm lässt sich die Fahrzeughöhe individuell anpassen, während die komfortorientierte Dämpfercharakteristik selbst lange Fahrten entspannt und sicher macht. Die Verwendung hochwertiger Edelstahlkomponenten sorgt für Langlebigkeit und Korrosionsbeständigkeitideal für den täglichen Einsatz zu jeder Jahreszeit.
Mit der in 16 Klicks einstellbaren Zugstufendämpfung können Sie das Fahrverhalten exakt auf Ihr persönliches Komfortempfinden abstimmen. So genießen Sie ruhiges Fahrverhalten auf der Autobahn und präzise Stabilität in Kurven. Dank der in Edelstahltechnologie gefertigten inox-line Stoßdämpfer bleibt das Fahrwerk auch nach Jahren voll funktionsfähig und leicht justierbar. Das KW V2 Comfort ist somit die optimale Wahl, wenn Sie eine dezente Tieferlegung sowie individuelle Anpassung wünschen, ohne auf Komfort verzichten zu müssen.
- Stufenlose Tieferlegung von 1040 mm für individuelle Fahrzeugoptik
- 16-fach einstellbare Zugstufendämpfung für persönliches Komfort-Setup
- Edelstahltechnologie inox-line für maximale Haltbarkeit
- Komfortorientierte Abstimmungideal für Vielfahrer und Familien
- Perfekte Balance zwischen sportlichem Fahrverhalten und Alltagstauglichkeit
Lieferumfang:
- Set VA Gewindefederbeine
- HA Federn mit Höhenverstellung und Dämpfer
- Stilllegungssatz für elektrische Dämpferregelung
- Teilegutachten (§19.3)




