Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V2 inox passend für VW Golf VI Variant (AJ5, 1KM) 07/200907/2014“
Verwendungsliste:
VW GOLF VI Variant (AJ5, 1KM)
Baujahr: 07/200907/2014
Tieferlegung VA: 3565 mm
Tieferlegung HA: 3565 mm
Achslast VA: bis 1035 kg
Achslast HA: bis 1005 kg
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit elektronischer Dämpferregelung muss diese stillgelegt werden. Fahrzeugspezifische KW Stilllegungssätze finden Sie in der Zubehörtabelle.
Hinweis: Nur für Fahrzeuge mit einem Klemmdurchmesser an der VA von 55 mm.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer).
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V2 inox-line passend für VW Golf VI Variant (AJ5, 1KM) bietet Ihnen die perfekte Kombination aus sportlicher Performance und Alltagstauglichkeit. Dank der in 16 Klicks verstellbaren Zugstufendämpfung können Sie das Fahrverhalten individuell auf Komfort oder Sportlichkeit anpassen. Die Edelstahl-Federbeine und korrosionsbeständigen Komponenten sorgen für höchste Langlebigkeit selbst unter anspruchsvollen Witterungsbedingungen. Mit dem stufenlosen Gewinde ist eine Tieferlegung im TÜV-geprüften Bereich von 35 bis 65 mm möglich. So erzielen Sie eine präzise Straßenlage, mehr Stabilität in Kurven und gleichzeitig eine attraktive Tieferlegung mit geprüfter Alltagstauglichkeit. Entwickelt und gefertigt in Deutschland überzeugt das KW V2 durch höchste Qualitätsstandards und präzise Dämpferabstimmung, getestet auf der Nürburgring Nordschleife und dem KW 7-Post Prüfstand.
- 16-fach einstellbare Zugstufendämpfung für individuelles Handling
- Edelstahltechnik inox-line100 % rostfrei und langlebig
- Stufenlose Tieferlegung vorne und hinten (3565 mm)
- TÜV-geprüfter Verstellbereich für sicheres Fahrverhalten
- Made in GermanyQualitätsfertigung in Fichtenberg
Lieferumfang:
- 2x Gewindefederbeine Vorderachse
- 2x Dämpfer Hinterachse
- 2x Federn mit Höhenverstellung Hinterachse
- Aufsteck-Einstellrädchen für Zugstufendämpfung
- Komplette Dokumentation und Teilegutachten (§19.3)




